Reisekostenzuschuss für Promovierende

Reisekostenzuschuss der Fakultät Naturwissenschaften

Information, 01.07.2025: Vielen Dank für Ihre Anträge auf Reisekostenbezuschussung. Die Antragsfrist ist nun ausgelaufen und die eingegangenen Anträge werden geprüft


Auch im Hochschuljahr 2025/26 können Zuschüsse für die Teilnahme an Forschungstagungen für zur Promotion angenommene Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät für Naturwissenschaften beantragt werden.

Bitte beachten:

Es werden nur Konferenzen gefördert, die zwischen November 2024 und September 2025 stattfinden. Der folgende turnusmäßige Abrechnungszeitraum beginnt vermutlich dann ab Oktober 2025 und geht bis September 2026. Das erleichtert die fristgemäße Abrechnung vor dem Kassenschluss jeden Jahres.

Ein Zuschuss kann Ihrem Fachgebiet für Ihre Reise nur für Teilnahmegebühren und die Reisekosten gewährt werden, nicht für Übernachtungskosten. Unter Reisekosten zu verstehen sind die Kosten für die Wegstrecke zum und von der Veranstaltungsstätte (Fahrtkosten mit ÖPNV/Zug/Bus/PKW oder Flugkosten). Die Abrechnung erfolgt über Ihr Fachgebiet bzw. Institut, da das Dekanat keine Einzelpersonen direkt finanziell unterstützt. Von daher sind Reisen immer mit den Fachgebieten direkt abzuklären. Nur Reisen, die mit Ihrem Fachgebiet der Fakultät Naturwissenschaften abgerechnet wurden (nicht mit externen Stellen oder anderen Hochschulen), können vom Dekanat der Fakultät bezuschusst werden. 
Mehrere Anträge pro Person für verschiedene Reisen im Rahmen der Promotion sind zulässig. 

Die Nachweise für die beantragten und entstandenen Kosten müssen innerhalb von vier Wochen nach der Reise beim Dekanat eingereicht werden. Bitte antworten Sie dazu direkt auf die Bestätigungsmail, die Sie nach dem Abschluss des Online-Formulars erhalten. Als Nachweise sind erforderlich: 

- Ihre Reisekostenabrechnung (nicht nur den Antrag auf Dienstreisevergütung) mit dem Fachgebiet/Institut,
- Belege für die einzelnen Posten, aus denen die Summen in EUR hervorgehen, 
- Die Auszahlungsanordnung

Wir freuen uns, Sie bei der Teilnahme an Forschungskonferenzen unterstützen zu können!

 Zur Beantragung eines Reisekostenzuschusses füllen Sie bitte bis 30. Juni 2025 das Antragsformular aus.

 Nach dem 30. Juni 2025 prüft das Dekanat die eingegangenen Anträge und entscheidet darüber, in welcher Höhe ein Zuschuss genehmigt werden kann. Abgerechnet werden können dann nur Reisekosten, die im Zuge dessen bewilligt wurden. Hierüber werden wir Ihr Fachgebiet direkt informieren.

Unvollständig und/oder verspätet eingehende Anträge können in beiden Fällen nicht berücksichtigt werden. 

Ablauf des Prozesses: 
Einreichung von Anträgen auf Reisekostenzuschuss durch Promovierende oder Sekretariate -> Einreichung von allen Dokumenten zur Reise bis vier Wochen nach Rückkehr, durch Promovierende oder Sekretariate -> Prüfung aller Anträge und Belegunterlagen durch das Dekanat -> Mitteilung durch das Dekanat an Fachgebiete über bewilligte Förderungen -> Abrechnung der Zuschüsse durch das Dekanat mit den Fachgebieten

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an promotionnatur@uni-hohenheim.de.