Reisekostenzuschuss für Promovierende

Reisekostenzuschuss der Fakultät Naturwissenschaften

Auch im Hochschuljahr 2025/26 können Zuschüsse für die Teilnahme an Forschungskonferenzen für zur Promotion angenommene Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät für Naturwissenschaften beantragt werden. Wir freuen uns, Sie bei der Teilnahme an Konferenzen unterstützen zu können!

Zur Beantragung eines Reisekostenzuschusses füllen Sie bitte bis 30. Juni 2026 das Antragsformular aus.

Nach dem 30. Juni 2026 prüft das Dekanat die eingegangenen Anträge und entscheidet darüber, in welcher Höhe ein Zuschuss genehmigt werden kann. Abgerechnet werden können dann nur Reisekosten, die im Zuge dessen bewilligt wurden. Hierüber werden wir Ihr Fachgebiet direkt informieren.
Unvollständig und/oder verspätet eingehende Anträge können in beiden Fällen nicht berücksichtigt werden. 

Bitte beachten:

Es werden nur Teilnahmen an Konferenzen/Tagungen und Summer Schools gefördert, die zwischen Oktober 2025 und September 2026 stattfinden. Das erleichtert die fristgemäße Abrechnung vor dem Kassenschluss jeden Jahres.

Ein Zuschuss kann Fachgebieten der Fakultät für die Reisen von Promovierenden nur für Teilnahmegebühren und die Reisekosten gewährt werden, nicht für Übernachtungskosten. Unter Reisekosten zu verstehen sind die Kosten für die Wegstrecke zum und von der Veranstaltungsstätte (Fahrtkosten mit ÖPNV/Zug/Bus/PKW oder Flugkosten, ggf. ESTA/ETA-Gebühren). Die Abrechnung erfolgt über Ihr Fachgebiet bzw. Institut, da das Dekanat keine Einzelpersonen direkt finanziell unterstützt. Von daher sind Reisen immer frühzeitig mit den Fachgebieten direkt abzuklären. Nur Reisen, die mit Ihrem Fachgebiet der Fakultät Naturwissenschaften abgerechnet wurden (nicht mit externen Stellen oder anderen Hochschulen), können vom Dekanat der Fakultät bezuschusst werden. 

Mehrere Anträge pro Person für verschiedene Reisen im Rahmen der Promotion sind zulässig. Promovierende müssen zur Promotion an der Fakultät angenommen sein, um einen Reisekostenzuschuss beantragen zu können. 

Die Nachweise für die beantragten und entstandenen Kosten müssen innerhalb von vier Wochen nach der Reise, zu der die Förderung beantragt wurde, durch Promovierende oder Sekretariate beim Dekanat eingereicht werden. 

Als Nachweise sind erforderlich: 

- Die Reisekostenabrechnung (nicht nur den Antrag auf Dienstreisevergütung) mit dem Fachgebiet/Institut,
- Belege für die einzelnen Posten, ggf. mit zusätzlichen Anlagen aus denen die Summen der Posten in EUR hervorgehen, 
- die Auszahlungsanordnung des Fachgebiets


Übersicht zum Ablauf des Prozesses: 

-> Einreichung von Anträgen auf Reisekostenzuschuss durch Promovierende oder Sekretariate bis 30.06.2026,
-> Einreichung von allen Dokumenten zur Reise bis vier Wochen nach Rückkehr, durch Promovierende oder Sekretariate,
-> Prüfung aller Anträge und Belegunterlagen durch das Dekanat,
-> Mitteilung durch das Dekanat an Fachgebiete über bewilligte Förderungen,
-> Abrechnung der Zuschüsse durch das Dekanat mit den Fachgebieten

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an promotionnatur@uni-hohenheim.de.

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