Zulassung zur Promotion

Bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen, prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion erfüllen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Alle Regelungen finden Sie in der Promotionsordnung. Gerne beraten Sie auch die Kolleg:innen der Graduiertenakademie. Die Graduiertenakademie ist die zentrale Einrichtung für das Promotionswesen an der Universität Hohenheim. Sie verwaltet die Promotionsverfahren und ist auf überfachlicher Ebene zuständig für Betreuungsangebote und Qualitätssicherung.

Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand:in können Sie online über das Promotionsportal der Universität Hohenheim stellen. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte unterschrieben, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, bei der Graduiertenakademie ab.

Haben Sie Ihren Studienabschluss im Ausland gemacht, überprüft das Akademische Auslandsamt nach Antragstellung, ob Ihre Studienabschlüsse zur Promotion berechtigen. Reichen Sie bitte die Urkunden aller Hochschulabschlüsse (z. B. Diplom, Bachelor, Master) und die dazugehörigen Notenlisten (transcripts of records) ein. Sind Ihre Zeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellt, legen Sie diese sowohl als amtlich beglaubigte Übersetzung als auch in der Originalsprache vor. Die Beglaubigungsvermerke müssen sowohl die Unterschrift als auch das Dienstsiegel (mit Emblem) der Behörde tragen, die zur Beglaubigung berechtigt ist.

Die Entscheidung über Ihre Annahme als Doktorand:in trifft der Promotionsausschuss. Über die Entscheidung des Promotionsausschusses (Zustimmung oder Ablehnung) werden Sie schriftlich informiert.

Im Falle der Zustimmung haben Sie die Möglichkeit, sich parallel zur Erstellung Ihrer Dissertation in den Promotionsstudiengang Naturwissenschaften einzuschreiben (weitere Informationen unten).