Anerkennung von Leistungen

Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, können im Rahmen eines Studiums an der Fakultät Naturwissenschaften als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule anerkannt werden. Über die Anerkennung einzelner Leistungen entscheiden die Prüfungsausschüsse der Fakultät Naturwissenschaften.

Was zu beachten ist

Bei gewünschter  Anerkennung von Leistungen müssen die folgenden Punkte beachtet werden:

  • Wenn an einer anderen Hochschule erbrachte Prüfungsleistungen ein Hohenheimer Pflicht- oder Wahlpflichtmodul ersetzen sollen, dürfen sich die vermittelten Kompetenzen der mitgebrachten Leistung nicht wesentlich von den Kompetenzen des Hohenheimer Moduls unterscheiden.
  • Soll eine mitgebrachte Leistung als Wahlmodul anerkannt werden, dürfen sich die erlangten Kompetenzen nicht wesentlich von den im Studiengang vermittelten Kompetenzen unterscheiden.

 

Alle Informationen auf dieser Webseite gelten für alle Studierenden und alle Studiengänge, inklusive Master-Studiengang Bioeconomy!

Informationen zum Ablauf der Anerkennung

Spätestens mit der Zusage des ERASMUS+ Austauschplatzes weiß man: ein Learning Agreement muss her. Das Learning Agreement ist der Schlüssel zur Anerkennung von im Auslandssemester erbrachten Leistungen. Denn alle Leistungen, die auf dem Learning Agreement festgehalten werden, werden nach der Rückkehr nach Hohenheim auf jeden Fall anerkannt. (Man kann sich aber trotzdem dazu entscheiden, nicht alle Leistungen anerkennen zu lassen.)

Der Weg zur Anerkennung
  1. Sie erstellen Ihr Learning Agreement. Hierbei unterstützt Sie das Akademische Auslandsamt gerne.
  2. Das Learning Agreement reichen Sie mit den Modulbeschreibungen derjenigen Module, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten, im Dekanat der Fakultät Naturwissenschaften bei Frau Svenja Schuhmacher ein. Gerne auch per E-Mail mit den Modulbeschreibungen in einer PDF-Datei als separaten Anhang.
  3. Das Learning Agreement wird durch den Prüfungsausschuss geprüft. Können die gewählten Module anerkannt werden, erhalten Sie das unterschriebene Learning Agreement als Scan per E-Mail zurück und können das Original bei Bedarf im Dekanat der Fakultät Naturwissenschaften abholen.
  4. Nach Ihrer Rückkehr nach Hohenheim reichen Sie Ihr Learning Agreement und Ihr Transcript of Records von der Gasthochschule zusammen mit der Information, welche Module anerkannt werden sollen, beim Prüfungsamt ein. Wenig später erscheinen die anerkannten Leistungen in Ihrem Hohenheimer Transcript of Records. Die Notensysteme können im europäischen Ausland verschieden sein. Eine Orientierung über die Umrechnung bietet das untenstehende Dokument.

 Notenumrechnungstabellen für Auslandsaufenthalte in Europa

 

Allgemeine Infos zum ERASMUS+ Learning Agreement des Akademischen Auslandsamts

Wir bieten allen unseren Studierenden die Möglichkeit, ein Learning Agreement abzuschließen - auch allen, die nicht über das ERASMUS+ Programm ins Ausland gehen. Dabei gilt: alle Leistungen, die auf dem Learning Agreement festgehalten und von unseren Prüfungsausschüssen genehmigt werden, werden auf jeden Fall in Hohenheim anerkannt. Wichtiger Unterschied: es gibt ein separates Formular für das Learning Agreement.

Download Learning Agreement für alle, die nicht über ERASMUS+ ins Ausland gehen.

Der Weg zur Anerkennung
  1. Sie erstellen Ihr Learning Agreement. Bei Fragen unterstützt Sie Frau Svenja Schuhmacher im Dekanat der Fakultät Naturwissenschaften gerne.
  2. Das Learning Agreement reichen Sie mit den Modulbeschreibungen derjenigen Module, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten, im Dekanat der Fakultät Naturwissenschaften bei Frau Svenja Schuhmacher ein. Gerne auch per E-Mail mit den Modulbeschreibungen in einer PDF-Datei als separaten Anhang.
  3. Das Learning Agreement wird durch den Prüfungsausschuss geprüft. Können die gewählten Module anerkannt werden, erhalten Sie das unterschriebene Learning Agreement als Scan per E-Mail zurück und können das Original bei Bedarf im Dekanat der Fakultät Naturwissenschaften abholen.
  4. Nach Ihrer Rückkehr nach Hohenheim reichen Sie Ihr Learning Agreement und Ihr Transcript of Records von der Gasthochschule zusammen mit der Information, welche Module anerkannt werden sollen, beim Prüfungsamt ein. Wenig später erscheinen die anerkannten Leistungen in Ihrem Hohenheimer Transcript of Records.  

Bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester müssen schon mit den Bewerbungsunterlagen die Unterlagen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen eingereicht werden. Hierzu gehören neben dem entsprechenden Antragsformular zur Anerkennung auch die Modulbeschreibungen derjenigen Leistungen, die für die Einstufung in ein höheres Fachsemester berücksichtigt werden sollen.

Alle Informationen zu Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sowie die entsprechenden Formulare gibt es hier.

Für Prüfungsleistungen, die nicht im Rahmen eines Auslandssemesters oder im Zuge einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester anerkannt werden sollen, kann natürlich trotzdem ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Hierzu gibt es auf den Seiten des Prüfungsamtes bei den entsprechenden Studiengängen unter dem Punkt "Anerkennung" weitere Informationen.

Fragen?

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne per Email an unsere Frau Svenja Schuhmacher (Koordination und Qualitätssicherung Studiengänge) wenden: svenja.schuhmacher@uni-hohenheim.de