Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, können im Rahmen eines Studiums an der Fakultät Naturwissenschaften als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule anerkannt werden. Über die Anerkennung einzelner Leistungen entscheiden die Prüfungsausschüsse der Fakultät Naturwissenschaften.