Ombuspersonen & Konflikte

Ombudspersonen in Konfliktfällen

Zwischen Betreuer:in und Doktorand:in kann es während des Betreuungsverhältnisses durchaus zu Konflikten kommen. Ist es nicht möglich, diese Konflikte einvernehmlich zu lösen, so sind die Ombudspersonen der Fakultät Naturwissenschaften die ersten Ansprechpartner. Sie versuchen, zwischen den beteiligten Personen zu vermitteln und den Konflikt zu schlichten. Bleibt auch dieser Schritt ergebnislos, wendet sich die Ombudsperson an den Dekan.

Sowohl Betreuer:in als auch Doktorand:in können sich an die Ombudspersonen wenden.

Die Ombudspersonen werden vom Promotionsausschuss eingesetzt. Die Amtszeit ist an die des Promotionsausschusses gekoppelt und beträgt derzeit vier Jahre.

Weitere Intressensvertretungen finden Sie hier.