Habilitation

Die Habilitation ist eine in Deutschland übliche Qualifikation, um als Professor:in an einer Universität tätig zu sein. Seit 2002 ist die Habilitation für eine Berufung allerdings nicht mehr zwingend erforderlich. Eine Professur kann z.B. auch über eine Juniorprofessur oder ein Post-Doc-Stipendium erreicht werden.

Im Habilitationsverfahren wird sichergestellt, dass Sie das Fachgebiet in vollem Ausmaß sowohl in der Forschung als auch in der Lehre vertreten können. Mit der Habilitation wird Ihnen zum einen die Lehrbefähigung an einer Universität (sog. „venia legendi“) bescheinigt; zum anderen wird Ihnen die Lehrbefugnis, ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet zu lehren, verliehen. Erst dann führen Sie die Bezeichnung Privatdozentin bzw. Privatdozent (PD).

Sobald Sie habilitiert sind, sind Sie verpflichtet, in der Vorlesungszeit pro Semester eine wöchentliche, zweistündige Lehrveranstaltung abzuhalten.

Informationen zum Ablauf der Habilitation

Etwa drei Jahre vor der geplanten Eröffnung des Habilitationsvorhabens stellen die Habilitand:innen in einem hochschulöffentlichen Vortrag den Stand ihrer Forschung vor. Dieser Vortrag wird von einer kleinen Kommission, eingesetzt durch den Habilitationsausschuss, evaluiert. Habilitand:innen erhalten Entwicklungsvorschläge zum weiteren Fortgang ihres Vorhabens.

Über die Eröffnung des Habilitationsverfahrens entscheidet der Habilitationsausschuss. Die Unterlagen für die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens müssen spätestens drei Wochen vor einer Sitzung des Habilitationsausschusses im Dekanat vorliegen.

Eine Checkliste mit den einzureichenden Unterlagen kann den Ausführungsbestimmungen entnommen werden.

Die schriftliche Habilitationsleistung (Monografie oder kumulative Habilitationsschrift) wird mit dem Antrag auf Eröffnung vorgelegt. Drei Gutachter:innen sowie die Mitglieder des Habilitationsausschusses entscheiden über die Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung.

In einem hochschulöffentlichen Prüfungsvortrag werden die methodischen, didaktischen und fachlichen Fähigkeiten unter Beweis gestellt. Direkt im Anschluss an diesen Vortrag entscheidet der Habilitationsausschuss über den Vollzug der Habilitation.

Mit der Antrittsvorlesung schließt das Habilitationsverfahren ab. Nach dem Vortrag werden die Urkunden zur Lehrbefugnis und zur Habilitation übereicht. Ab diesem Zeitpunkt darf der Titel „Privatdozentin“ bzw. „Privatdozent“ geführt werden.

Stipendien

Habilitationsstipendien unterstützten Habilitanden in der Zeit der Forschung. Sie werden von Hochschulen und privaten Einrichtungen vergeben.

Fragen?

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne per Email an unsere Geschäftsführung Frau Valeska Beck wenden: valeska.beck@uni-hohenheim.de