Die Habilitation ist eine in Deutschland übliche Qualifikation, um als Professor:in an einer Universität tätig zu sein. Seit 2002 ist die Habilitation für eine Berufung allerdings nicht mehr zwingend erforderlich. Eine Professur kann z.B. auch über eine Juniorprofessur oder ein Post-Doc-Stipendium erreicht werden.
Im Habilitationsverfahren wird sichergestellt, dass Sie das Fachgebiet in vollem Ausmaß sowohl in der Forschung als auch in der Lehre vertreten können. Mit der Habilitation wird Ihnen zum einen die Lehrbefähigung an einer Universität (sog. „venia legendi“) bescheinigt; zum anderen wird Ihnen die Lehrbefugnis, ein bestimmtes wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet zu lehren, verliehen. Erst dann führen Sie die Bezeichnung Privatdozentin bzw. Privatdozent (PD).
Sobald Sie habilitiert sind, sind Sie verpflichtet, in der Vorlesungszeit pro Semester eine wöchentliche, zweistündige Lehrveranstaltung abzuhalten.