Eröffung des Promotionsverfahrens

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Wenn Sie Ihre Dissertation abgeschlossen haben, können Sie online über das Promotionsportal der Universität Hohenheim einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen. Diesen reichen Sie unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Graduiertenakademie ein. Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich jederzeit an die Kolleg:innen der Graduiertenakademie wenden. Der Vorsitzende des Promotionsausschusses eröffnet nach Prüfung des Antrags das Promotionsverfahren.

Danach kommen die folgenden Schritte:

  • Bestellung der Prüfungskommission
  • Begutachtung der Dissertation durch die berichtenden Personen
  • Weiterleitung der Zusammenfassung (deutsch/englisch) und der Gutachten an alle in der Fakultät tätigen Professoren:innen, Hochschul- und Privatdozenten:innen
  • Mündliche Prüfung, bestehend aus einem öffentlichen Vortrag und einer nicht-öffentlichen Disputation/Kolloquium
  • Bewertung und Ergebnis der Promotion
  • Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung ist eine Wiederholung frühestens nach einem Monat, spätestens nach sechs Monaten möglich
  • Veröffentlichung der Dissertation (innerhalb von 12 Monaten nach Prüfungstermin)
  • Erhalt der Urkunde und Führung des Doktortitels