Promovieren an der Fakultät Naturwissenschaften

Die Promotion ist die nächste Qualifikationsstufe nach dem Studienabschluss. Sie besteht in der Regel aus der selbstständigen Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (Vortrag und Disputation).

Als Doktorand:in beschäftigen Sie sich im Laufe der Bearbeitung und Anfertigung der Forschungsarbeit intensiv mit Ihrem Fachgebiet. Betreut werden Sie dabei von den an der Universität Hohenheim tätigen Professor:innen, Hochschul- oder Privatdozent:innen. Die Dissertation und die daraus gezogenen wissenschaftlichen Schlussfolgerungen werden in einer mündlichen Prüfung "verteidigt".

Die Promotion ist in der Regel ein Anschub für Ihre Karriere. In der Wissenschaft ist sie für das weitere Fortkommen unerlässlich. Voraussetzung für die Zulassung ist eine überdurchschnittliche Qualifikation und das Interesse, mehrere Jahre intensiv an einem wissenschaftlichen Thema zu arbeiten.

Informationen zum Ablauf der Promotion

Ausführliche Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, Anträge, Betreuung, Prüfung, etc. finden Sie in der Promotionsordnung.

Zulassung zur Promotion

Bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen, prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion erfüllen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Alle Regelungen finden Sie in der Promotionsordnung. Gerne beraten Sie auch die Kolleg:innen der Graduiertenakademie. Die Graduiertenakademie ist die zentrale Einrichtung für das Promotionswesen an der Universität Hohenheim. Sie verwaltet die Promotionsverfahren und ist auf überfachlicher Ebene zuständig für Betreuungsangebote und Qualitätssicherung.

Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand:in können Sie online über das Promotionsportal der Universität Hohenheim stellen. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte unterschrieben, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, bei der Graduiertenakademie ab.

Haben Sie Ihren Studienabschluss im Ausland gemacht, überprüft das Akademische Auslandsamt nach Antragstellung, ob Ihre Studienabschlüsse zur Promotion berechtigen. Reichen Sie bitte die Urkunden aller Hochschulabschlüsse (z. B. Diplom, Bachelor, Master) und die dazugehörigen Notenlisten (transcripts of records) ein. Sind Ihre Zeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache erstellt, legen Sie diese sowohl als amtlich beglaubigte Übersetzung als auch in der Originalsprache vor. Die Beglaubigungsvermerke müssen sowohl die Unterschrift als auch das Dienstsiegel (mit Emblem) der Behörde tragen, die zur Beglaubigung berechtigt ist.

Die Entscheidung über Ihre Annahme als Doktorand:in trifft der Promotionsausschuss. Über die Entscheidung des Promotionsausschusses (Zustimmung oder Ablehnung) werden Sie schriftlich informiert.

Im Falle der Zustimmung haben Sie die Möglichkeit, sich parallel zur Erstellung Ihrer Dissertation in den Promotionsstudiengang Naturwissenschaften einzuschreiben (weitere Informationen unten).

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Haben Sie die Dissertation abgeschlossen, können Sie online über das Promotionsportal der Universität Hohenheim einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen. Diesen reichen Sie unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Dekanat ein.

Der Vorsitzende des Promotionsausschusses eröffnet das Promotionsverfahren:

  • Bestellung der Prüfungskommission
  • Begutachtung der Dissertation durch die berichtenden Personen
  • Weiterleitung der Zusammenfassung (deutsch/englisch) und der Gutachten an alle in der Fakultät tätigen Professoren:innen, Hochschul- und Privatdozenten:innen
  • Mündliche Prüfung, bestehend aus einem öffentlichen Vortrag und einer nicht-öffentlichen Disputation/Kolloquium
  • Bewertung und Ergebnis der Promotion
  • Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung ist eine Wiederholung frühestens nach einem Monat, spätestens nach sechs Monaten möglich
  • Veröffentlichung der Dissertation (innerhalb von 12 Monaten nach Prüfungstermin)
  • Erhalt der Urkunde und Führung des Doktortitels

Ombudspersonen in Konfliktfällen

Zwischen Betreuer:in und Doktorand:in kann es während des Betreuungsverhältnisses durchaus zu Konflikten kommen. Ist es nicht möglich, diese Konflikte einvernehmlich zu lösen, so sind die Ombudspersonen der Fakultät Naturwissenschaften die ersten Ansprechpartner. Sie versuchen, zwischen den beteiligten Personen zu vermitteln und den Konflikt zu schlichten. Bleibt auch dieser Schritt ergebnislos, wendet sich die Ombudsperson an den Dekan.

Sowohl Betreuer:in als auch Doktorand:in können sich an die Ombudspersonen wenden.

Die Ombudspersonen werden vom Promotionsausschuss eingesetzt. Die Amtszeit ist an die des Promotionsausschusses gekoppelt und beträgt derzeit vier Jahre.

Reisekostenzuschuss für Doktorand:innen

Auch im Hochschuljahr 2023/24 haben angenommene Doktoranden der Fakultät für Naturwissenschaften die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Teilnahme an Forschungstagungen zu beantragen.

Bitte beachten:

Es werden nur Konferenzen gefördert, die zwischen November 2023 und Oktober 2024 stattfinden. Ein Zuschuss kann nur für Teilnahmegebühren und Reisekosten (Fahrt und Flug) gewährt werden, nicht für Übernachtungskosten.

Wir freuen uns, Sie bei der Teilnahme an Forschungskonferenzen unterstützen zu können!

 Zur Beantragung eines Reisekostenzuschusses reichen Sie bitte bis 30. Juni 2024 den

Antrag auf Reisekostenzuschuss 

Hängen Sie außerdem bitte eine kurze Erläuterung des Zusammenhangs der Veranstaltung mit dem Promotionsvorhaben an.
Beides senden Sie bitte in digitaler Form an promotionnatur@uni-hohneheim.de.

Nach dem 30. Juni 2024 prüft das Dekanat die eingegangenen Anträge und entscheidet darüber, in welcher Höhe ein Zuschuss genehmigt werden kann. Abgerechnet werden können dann nur Reisekosten, die im Zuge dessen bewilligt wurden. Hierüber werden wir Sie gesondert informieren.

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird in diesem Jahr erstmals auf Umbuchungsanordnungen verzichtet. Die Beträge werden nach Genehmigung direkt dem jeweiligen Institut zugewiesen.

Bitte reichen Sie die Unterlagen für die Kostenerstattung so bald wie möglich nach der Reise, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober im Dekanat ein.

Unvollständig und/oder verspätet eingehende Anträge können in beiden Fällen nicht berücksichtigt werden. 

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Aberut unter promotionnatur@uni-hohenheim.de.

Service

Auf der Webseite "Service" haben wir die wichtigsten Dokumente, d.h. Anträge, Dokumente, Formulare und Flyer, unter anderem zum Thema Promotion für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie außerdem hilfreiche Links.

Suchen Sie die richtigen Ansprechperson? Dann hier entlang.